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Wie geht es weiter? Wenn Sie interessiert sind an einem der Themen, ob als Beratungsleistung (§ 80 Abs. 3, BetrVG) oder als Inhouse-Seminar (§ 37 Abs. 6 BetrVG), dann nehmen Sie telefonischen Kontakt auf oder senden Sie eine E-Mail mit dem Kontaktformular. Den genauen Ablauf sowie die Konditionen besprechen wir jeweils exklusiv.